
Man spricht von einer Flucht in die Säumnis, wenn eine Partei, nachdem sie verschuldet eine Frist hat verstreichen lassen, ein Versäumnisurteil abwartet, um dann gemeinsam mit dem Einspruch gegen das Versäumnisurteil den Vortrag nachzuholen. Durch dieses Vorgehen ändert sich zwar nichts daran, dass die Frist verstrichen ist, das verspätete Vor...
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